25 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ für das oberinstanzliche Verfahren mit CHF 4'467.20. Es besteht keine Rückoder Nachzahlungspflicht. V. 1. Die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN ________ und ________) nach Ablauf der Frist wird dem zuständigen Bundesamt erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).