8. der einfachen Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen durch 8.1. Missachtens der polizeilichen Weisungen am 07.05.2017 in Bern, Autobahneinfahrt A6 Süd, Bern-Wankdorf, 8.2. Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts am 21.05.2017 in N.________ mit Motorroller um 10 km/h, 8.3. Überquerens der Sicherheitslinie am 24.07.2017 in Bern mit Motorroller, 8.4. Benützens eines nicht für diese Fahrzeugart bestimmten Parkfeldes am 24.07.2017 in Bern mit Motorroller,