6. der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 07.05.2017 in Bern, Autobahneinfahrt A6 Süd, Bern-Wankdorf, 7. des mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit Motorroller, begangen 7.1. am 24.07.2017 auf der Strecke zwischen C.________ und Bern unter dem Einfluss von Methamphetamin, 7.2. am 26.08.2017 in Bern unter dem Einfluss von Methamphetamin und Amphetamin,