von L.________ 3.4. von am 20.08.2017 bis am 26.08.2017 in Bern, C.________ und anderen Orten betreffend Kontrollschild ________ von M.________, 4. des Fahrens ohne Berechtigung, mehrfach begangen mit Motorrollern vom 01.02.2017 bis am 26.08.2017 in Bern, C.________ und an anderen Orten, 5. der schweren Verkehrsregelverletzung durch verbotenen Befahrens des Pannenstreifens und Verlassens der Autobahn an nicht dafür vorgesehener Stelle, begangen am 07.05.2017 in Bern, Autobahneinfahrt A6 Süd, Bern-Wankdorf,