Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 29. April 2020 in folgenden Punkten in Rechtskraft erwachsen ist: I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen durch Konsum von THC und Methamphetamin vom 11.12.2016 bis am 29.04.2017 in C.________ und anderen Orten wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: