Auch hat er seine Drogensucht derzeit im Griff, was ein zentraler Aspekt darstellt. Es scheint tatsächlich so, als hätte der Gerichtstermin vom 27. April 2020 eine Kehrtwende bei ihm eingeläutet, wie er auch selber geschildert hat (pag. 952 Z. 2). Kommt hinzu, dass er an diesem Tag das erste Mal vor einem Richtergremium stand und am 12. Februar 2021 oberinstanzlich bloss das zweite Mal. Alle vorangehenden Verurteilungen zu unbedingten Freiheitsstrafen erfolgen mit Strafbefehlen. Auch aus der Optik der Spezialprävention scheint es schliesslich angemessen, den unbedingten Teil der teilbedingten Strafe auf 12 Monate festzusetzen.