18 reits mit dem Strafvollzug in Berührung gekommen, was ihn bisher nicht vor Rückfällen bewahrt hat. Die im Verfahren BM 18 34 noch nicht einmal angeklagten Vorwürfe, für die abgesehen davon die Unschuldsvermutung gilt, datieren aus den Jahren (März) 2017 bis (September) 2019. In den Jahren 2020 und 2021 scheint der Beschuldigte nicht mehr straffällig geworden zu sein. Im Weiteren hätte er Anspruch auf eine gesamthafte Beurteilung aller Vorwürfe aus dieser Zeit gehabt.