er hat also während hängigem Verfahren delinquiert. Zudem argumentierte die Generalstaatsanwaltschaft korrekt, dass der Beschuldigte derzeit bloss 50% arbeitet, obwohl er mehr könnte, um seine Schulden abzuzahlen, und dass er sich mit seiner Vergangenheit (zumindest vertieft) noch nicht auseinandergesetzt hat. Fernerhin ist der Beschuldigte be-