Aus der Struktur des ganzen Abschnitts ist die vom Gesetzgeber anvisierte Stufenfolge (bedingte und teilbedingte Strafen) klar erkennbar (Greiner, Strafen, 111; s. a. AB N 2001, 556 in welchem ausdrücklich von einem «in sich logischem, abgestuftem System» die Rede ist). Erst wenn das Gericht die Anwendung zunächst einer bedingten und anschliessend einer teilbedingten Strafe verneint hat, kommt eine unbedingte Strafe zum Zuge (BGer, StrA, 9. 5. 2018, 6B_1005/2017, E. 4.2.1; StrA, 31. 5. 2016, 6B_1154/2014, E. 4.2 und 4.4). Auch wenn Art.