7.4 Rechtliche Grundlagen Damit eine teilbedingte Strafe verhängt werden kann, müssen die materiellen Voraussetzungen für die Gewährung des bedingten Strafvollzuges gem. Art. 42 (keine ungünstige Prognose, straffreie Zeit, zumutbare Schadensbehebung) erfüllt sein (BGE 134 IV 1, E. 5.3.3 und 5.5.1; BGer, StrA 30. 5. 2018, 6B_1247/2017, E. 2.1; StrA, 11. 12. 2017, 6B_682/2017, E. 1.1; StrA, 16. 11. 2017, 6B_166/2017, E. 4.1 […]). Dafür sprechen sowohl die Systematik des Gesetzes als auch seine teleologische Auslegung.