7.2 Ausführungen des Beschuldigten anlässlich der Einvernahme am 12. Februar 2021 Der Beschuldigte will mit seiner Berufung wie bereits ausgeführt erreichen, dass der unbedingte Teil der teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 auf 12 Monate reduziert wird. Anlässlich seiner Befragung am 12. Februar 2021 gab er im Wesentlichen Folgendes zu Protokoll (pag. 950 ff.): Er arbeite derzeit bloss 50%, weil keine zusätzlichen Stellenprozente verfügbar seien. Er wohne seit drei Jahren in O.________ und arbeite seit zwei Jahren in der dortigen R.________. Er habe eine Lohnpfändung; ausbezahlt erhalte er CHF 1'750.00.