Für den mehrfach begangenen Missbrauch von Ausweisen und Kontrollschildern (Ziff. II. 3. des vorinstanzlichen Urteilsdispositiv) kommen asperiert weitere 18 Strafeinheiten respektive 18 Tage Freiheitsstrafe dazu (vgl. VBRS-Richtlinien S. 8). Für mehrfaches Fahren ohne Fahrberechtigung (Ziff. II. 4. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) kommen asperiert weitere 12 Strafeinheiten / 12 Tage Freiheitsstrafe dazu (vgl. VBRS-Richtlinien S. 10). Für das mehrfache Fahren in fahrunfähigem Zustand (Ziff.