6.3 Asperation Verurteilung vom 7. Juli 2015 Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 7. Juli 2015 zu einer bedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt (pag. 939). Es sind mithin zu den 22 Monaten drei Monate zu asperieren, sodass 25 Monate resultieren. 6.4 Addition Delikte gegen das BetmG nach 7. Juli 2015 Für die Taten gemäss Ziff. II. 1., 1.5 und 1.6 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs rechtfertigt es sich, 45 Tage Freiheitsstrafe zu addieren, nachdem für diese «Gruppe» wiederum Art. 49 Abs. 1 und 2 StGB anzuwenden ist. Somit resultieren 26.5 Monate Freiheitsstrafe.