somit 18 Gramm reines Kokain für die Annahme des schweren Falles. Der Beschuldigte hat eine Menge von zwischen 104 bis 121 Gramm – d.h. mehr als 104 Gramm, aber weniger als 121 Gramm, da zu den zahlenmässig eindeutig nachweisbaren 104 Gramm noch ein unbestimmter Anteil von 17 Gramm dazukommt – reines Methamphetamin zu ver-