47 StGB) als Orientierungshilfe bei, um basierend auf der so ermittelten, ungefähren Strafhöhe aufgrund weiterer strafzumessungsrelevanter Umstände des Einzelfalles zur verschuldensangemessenen Strafe zu gelangen (vgl. zur Zulässigkeit dieses Vorgehens Urteil des Bundesgerichts 6B_858/2016 vom 17. März 2017 E. 3.2; siehe weitergehend auch Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 342 vom 21. April 2020 E. 4.1.1). Massgebend ist für Methamphetamin der Kokain-Wert; somit 18 Gramm reines Kokain für die Annahme des schweren Falles.