6.2 Einsatzstrafe für die qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG Ad Tatkomponente, objektive Tatschwere Die Betäubungsmittelmenge bildet Ausgangspunkt für die Ermittlung der Gefährdung des geschützten Rechtsguts. Praxisgemäss zieht die Kammer bei Betäubungsmitteldelikten die sog. «Tabelle Hansjakob» (vgl. FINGERHUTH/TSCHURR in: Kommentar BetmG, 3. Aufl. 2016. N. 38 zu Art. 47 StGB) als Orientierungshilfe