Aus den bisherigen Ausführungen wird deutlich, dass dies bei A.________ der Fall ist. Dazu kommt, dass er seit 2013 insgesamt viermal verurteilt wurde (p. 800 ff.), und zwar - am 25.05.2013 durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen, - am 06.02.2014 durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 100 Tagen, - am 09.07.2015 durch die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 150 Tagen und