Es liegt auf der Hand, dass bei keinem dieser Delikte für sich alleine genommen die Grenze von 180 Strafeinheiten überschritten wird. Damit könnten diese Delikte mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung sprachen sich dafür aus, den Beschuldigten dort, wo Geldstrafen möglich sind, zu solchen zu verurteilen. Das Gericht kann deren Argumenten aus den folgenden Gründen nicht folgen: A.________ lebt in äusserst prekären finanziellen Verhältnissen. Er verdient lediglich CHF 2‘250.00 pro Monat, sein Lohn untersteht einer Pfändung.