2. Vorbringen der Parteien Hinsichtlich der Vorbringen der Parteien im oberinstanzlichen Verfahren wird grundsätzlich auf das Protokoll der Hauptverhandlung verwiesen (siehe pag. 954 ff.). Im Kern bringt die Verteidigung für den Beschuldigten vor, eine echte Chance für diesen läge nur vor, wenn der unbedingte Teil der Freiheitsstrafe auf