6. Es kann auf das diesbezüglich rechtskräftige Urteil bzw. die Urteilsbegründung der Vorinstanz verwiesen werden (siehe pag. 863 ff.). III. Rechtliche Würdigung 7. Es kann auch diesbezüglich auf das rechtskräftige Urteil bzw. die Urteilsbegründung der Vorinstanz verwiesen werden (siehe pag. 882 ff.). IV. Strafzumessung