5 2. Die beschlagnahmten Geldbeträge von insgesamt CHF 2‘221.15 werden zur Deckung der Busse und der Geldstrafe verwendet (Art. 268 und 442 Abs. 4 StPO). 3. Die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN-Nr. ________ und ________) nach Ablauf der Frist wird dem zuständigen Bundesamt erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).