1. Der A.________ durch Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 23.05.2013 für die Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1‘500.00, abzüglich 2 Tage Untersuchungshaft, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Reststrafe von 48 Tagessätzen Geldstrafe ist zu vollziehen (Art. 46 Abs. 1 StGB). 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 150.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. IV. Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ wird wie folgt bestimmt: