2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 8 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 18‘761.00 und Auslagen von CHF 3‘157.40, insgesamt bestimmt auf CHF 21‘918.40 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). […] 4 III.