2. A.A.________ wird gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Ziff. I.2 Urteilsdispositiv in Anwendung der Artikel 47, 106 StGB 56 SVG 14 Abs. 1, 21 Abs. 2 Bst. c ARV 1 3 Abs. 4 VRV 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 StPO verurteilt: 2.1 zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt; 2.2 zu CHF 150.00 der auf sie entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten.