unter Ausscheidung und Auferlegung von CHF 350.00 der auf sie entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern; 16 sowie unter Ausscheidung und Auferlegung der auf sie entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'200.00 (CHF 700.00 im ersten oberinstanzlichen Verfahren und CHF 500.00 im Neubeurteilungsverfahren) an den Kanton Bern.