20.2 Obere Instanz Im ersten oberinstanzlichen Verfahren macht Rechtsanwalt D.________ einen Aufwand von 12 Stunden und 50 Minuten und im Neubeurteilungsverfahren einen solchen von 1 Stunde und 10 Minuten geltend, was einen Gesamtaufwand von CHF 4'281.10 (inklusive Auslagen und MWST) ergibt und ebenfalls angemessen scheint. Dieser Betrag ist den Beschuldigten vollumfänglich zu entschädigen, was einen Betrag von (gerundet) CHF 1'427.05 pro beschuldigte Person ergibt.