13, 42 und 73 im Gesamtbetrag von CHF 500.00). Die Beschuldigten haben somit gemeinsam 30 % der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'500.00, ausmachend CHF 450.00, zu tragen, was einen Betrag von CHF 150.00 pro beschuldigte Person ergibt. Die übrigen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'050.00 oder CHF 350.00 pro beschuldigte Person trägt der Kanton Bern.