Vorliegend werden die Beschuldigten in insgesamt 4 von 10 Anklagepunkten schuldig gesprochen, was grundsätzlich einer Kostenauferlegung von 40 % entspricht. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens hauptsächlich diejenigen Anklagepunkte waren, in denen mit vorliegendem Urteil ein Freispruch erfolgt. Demgegenüber waren diejenigen Anklagepunkte, für die die mittlerweile rechtskräftigen Schuldsprüche ausgefällt wurden, bloss von untergeordneter Bedeutung.