17. A.C.________ Für die von A.C.________ begangene Widerhandlung sehen die VBRS-Richtlinien schliesslich folgende Busse vor: - Nichteintragen der beruflichen Angaben auf = CHF 200.00 den Diagrammscheiben, wenn aufgrund von Abwesenheit der Fahrtenschreiber nicht bedient werden konnte. Die Kammer sieht auch hier keinen Grund, von den Richtlinien abzuweichen. Die vorinstanzlich ausgefällte Busse von CHF 200.00 scheint angemessen. A.C.________ ist daher mit einer Busse von CHF 200.00 zu bestrafen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung nach Art.