11 15. A.B.________ Die VBRS-Richtlinien (S. 18) sehen für die von A.B.________ begangenen Widerhandlungen folgende Bussen vor: - nicht richtiges Bedienen des analogen = CHF 200.00 und digitalen Fahrtenschreibers - Nichteintragen der beruflichen Angaben auf = CHF 200.00 den Diagrammscheiben, wenn aufgrund von Abwesenheit der Fahrtenschreiber nicht bedient werden konnte Die Kammer sieht keinen Grund von den Richtlinien abzuweichen.