je mit Hinweisen). Ebenso hat das Bundesgericht einen Arbeitsvertrag im Falle eines geschäftsführenden Minderheitsaktionärs verneint, der vom Mehrheitsaktionär keine Weisungen erhielt (Urteil des Bundesgerichts 4A_10/2017 vom 19. Juli 2017 E. 3.2). Nicht entscheidend bei der Frage, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, sind hingegen formelle Kriterien, wie etwa die Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen als Arbeitnehmer (Urteil des Bundesgerichts 4A_10/2017 vom 19. Juli 2017 E. 3.1 mit Hinweis; GABRIEL AUBERT, in: Commentaire romand, Code des obligations I, 2. Aufl. 2012, N. 24 zu Art. 319 OR).