Bezeichnend ist in dieser Hinsicht, dass es [A.B.________] (und nicht [A.A.________]) war, der nach Zustellung der Strafbefehle im Namen aller Beschuldigten telefonisch Kontakt mit der zuständigen Staatsanwältin aufnahm, um «eine Lösung zu finden» (pag. 62, 81). Dass es sich bei [A.B.________] um den Hauptverantwortlichen des Familienunternehmens handelt, geht zudem auch aus den Anzeigerapporten vom 25. und 26. September 2017 hervor (pag. 2, 26 f., 68).