9 Die Beschuldigten stützen sich auf das Handelsregister. Diesem kann entnommen werden (vgl. die Website https://be.chregister.ch, Firma: «E.________ GmbH»), dass [A.B.________] einzelzeichnungsberechtigter Geschäftsführer und [A.A.________] Vorsitzende der Geschäftsführung ist. Weiter kann dem Handelsregister entnommen werden, dass sowohl [A.B.________] als auch [A.A.________] je über die Hälfte der Stammanteile der E.________ GmbH verfügen.