Der Anklagesachverhalt wird von den Beschuldigten im Wesentlichen anerkannt. Sie machen einzig geltend, es sei mit Hinweis auf das Handelsregister offensichtlich unzutreffend, dass es sich bei [A.B.________] um den hauptverantwortlichen Arbeitgeber und Geschäftsführer der Familien-GmbH handle. [A.B.________] sei zwar Gesellschafter und Geschäftsführer, allerdings nicht Vorsitzender der Geschäftsführung (pag. 246). [10]. Beweismittel Es wird auf die Auflistung der objektiven und subjektiven Beweismittel durch die Vorinstanz verwiesen (pag. 181 – 184). [11]. Würdigung der Kammer