Dem Anzeigerapport vom 26. September 2017 (pag. 25 ff.) ist zu entnehmen, dass die Polizei die erwähnten Widerhandlungen anlässlich einer ARV 1-Betriebskontrolle festgestellt habe. [A.B.________] sei der verantwortliche Arbeitgeber eines Familienunternehmens («E.________ GmbH»), für welches [A.A.________] und [A.C.________] tätig seien. Bis im Januar 2014 habe das Familienunternehmen eine Stundenplanbewilligung besessen. Die Bewilligung habe [A.B.________] vom Führen der Aufstellungen über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten befreit.