Im Übrigen sei A.B.________ freizusprechen. A.A.________ sei schuldig zu sprechen wegen Missachtens von Bestimmungen der ARV 1 durch nichtrichtiges Bedienen des digitalen Fahrtenschreibers und zu verurteilen zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 1 Tag, sowie zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten. Im Übrigen sei A.A.________ freizusprechen. A.C.__