5. Prozessgeschichte im Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 10. Juli 2020 ordnete die Verfahrensleitung für die Neubeurteilung das schriftliche Verfahren an und setzte den Beschuldigten eine Frist von 30 Tagen zur Einreichung einer Berufungsbegründung bzw. ergänzenden Bemerkungen (pag. 301 f.). Mit Eingabe vom 7. August 2020 hielt Rechtsanwalt D.________ namens und im Auftrag der Beschuldigten an seinen bisherigen Ausführungen und Rechtsbegehren fest und reichte seine (ergänzte) Honorarnote zu den Akten (pag. 305 ff.).