1. zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt; 2. zu einem Drittel der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'500.00, ausmachend CHF 500.00; 3. zu einem Drittel der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘100.00, ausmachend CHF 700.00. C. A.C.________ wird schuldig erklärt wegen Missachtens von Bestimmungen der ARV 1 als berufsmässiger Motorfahrzeugführer, begangen vom 1. Januar 2017 bis 28. Februar 2017 in F.________, durch Nichtführen des vorgeschriebenen Arbeitsbuches