135 Abs. 4 StPO). Im Umfang von 1/2 entfallen die Rückerstattungspflicht und das Nachforderungsrecht. 25 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 31. Januar 2020 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Ungehorsam des Schuldners im Betreibungsverfahren, angeblich begangen in der Zeit vom Februar 2016 bis Januar 2017 in C.________ ZH, und anderswo eingestellt wurde,