Hingegen wird der Beschuldigte vom Vorwurf der Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte sowie des Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren für die Monate Mai 2017, August 2017 und November 2017 freigesprochen. Angesichts des Ausgangs des oberinstanzlichen Verfahrens sind dem Beschuldigten die auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von 1/4, ausmachend CHF 775.00, aufzuerlegen. Die verbleibenden 3/4, ausmachend CHF 2'325.00, werden vom Kanton Bern getragen.