Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich auf insgesamt CHF 3'100.00 (inkl. Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 1'500.00) und wurden von der Vorinstanz im Verhältnis 1/2 (Kanton Bern; auf den Freispruch entfallend) zu 1/2 (Beschuldigter) aufgeteilt. Der erstinstanzliche Schuldspruch betreffend Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren für die Monate Februar 2017, März 2017, April 2017, Juni 2017, Juli 2017, September 2017 und Oktober 2017 wird oberinstanzlich bestätigt.