Dezember 2016 (pag. 89), 11. Oktober 2017 (pag. 139) und 10. November 2017 (pag. 155) jeweils angezeigt, weil er den Aufforderungen des Betreibungsamtes, jeden Monat vorbeizugehen und über seine Einkommensverhältnisse Rechenschaft abzulegen, nicht nachgekommen ist und deswegen ein Verfahren eingeleitet wurde. Aufgrund der unrechtmässigen Hausdurchsuchung hat hinsichtlich des Vorwurfs der Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte ein Freispruch zu ergehen. Betreffend Ungehorsam des Schuldners im Betreibungsverfahren erfolgt allerdings ein Schuldspruch. Zur Beurteilung der Frage, ob auch der Tatbestand der Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte vorlag, wäre es