Die Einnahmen gemäss den Aufträgen aus diesen Quittungen beliefen sich auf knapp CHF 25'000.00. Umgerechnet auf elf Monate ergebe dies ein Einkommensausfall von CHF 16'000.00 ([6'590.00 + 18'233.00]/17 Monate x 11 Monate). Dieses Einkommen hätte der Beschuldigte generieren können, wenn er die Kontaktdaten gehabt und die Kunden hätte kontaktieren und so erneut Aufträge hätte generieren können. Indem die Staatsanwaltschaft die Belege während 11 Monaten auch nicht in Kopie herausgegeben habe, liege ein kausales Verschulden vor. Weiter habe der Beschuldigte für das vorliegende Strafverfahren Auslagen gehabt.