Er sei auf die Quittungen angewiesen gewesen, weil darauf die Kontaktdaten der Kunden vermerkt gewesen seien und der Beschuldigte so während fast eines Jahres bei diesen nicht habe nachfragen können, ob diese seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Die Einnahmen gemäss den Aufträgen aus diesen Quittungen beliefen sich auf knapp CHF 25'000.00. Umgerechnet auf elf Monate ergebe dies ein Einkommensausfall von CHF 16'000.00 ([6'590.00 + 18'233.00]/17 Monate x 11 Monate).