Gestützt auf das Verschlechterungsverbot hat es bei der von der Vorinstanz ausgesprochenen Busse von CHF 200.00 sein Bewenden. Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte für den Schuldspruch wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von CHF 200.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt.