Er erhält keine externe Unterstützung und ist selbständig erwerbstätig. Es gibt Monate, in welchen der Beschuldigte und seine Familie finanziell an ihre Grenzen kommen. Der Beschuldigte hat Schulden in der Höhe von über CHF 650'000.00 (pag. 1263 ff.). Der Beschuldigte verfügt über Vorstrafen (pag. 1279 ff.). Die Täterkomponenten werden von der Kammer wegen der Vorstrafen als leicht straferhöhend gewertet. Die Strafe ist daher um CHF 100.00 zu erhöhen. Weiter hat der Beschuldigte zwar die Zusammenarbeit mit den Strafbehörden verweigert, sich jedoch im Strafverfahren korrekt verhalten.