11.2 Theoretische Ausführungen Die Vorinstanz stellte die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand des Ungehorsams des Schuldners im Betreibungsverfahren (Art. 323 Ziff. 1 und 2 StGB) grundsätzlich korrekt dar; es kann darauf verwiesen werden (pag. 1197 ff.). Ergänzend ist diesbezüglich (nochmals) Folgendes festzuhalten: