11. Ungehorsam des Schuldners im Betreibungsverfahren (Art. 323 Ziff. 1 und 2 StGB) 11.1 Oberinstanzliche Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte bringt zusammengefasst vor, dass er dem Betreibungsamt immer wieder mitgeteilt habe, dass sein Einkommen nach wie vor unter dem Existenzminimum liege. Indem der Beschuldigte dies mitgeteilt habe, sei er seinen Verpflichtungen auch rückwirkend nachgekommen. Da so oder so keine «genügende» Pfändung gemäss Art.