10. Vorbemerkungen Vorab ist festzuhalten, dass das Urteil der Vorinstanz betreffend Einstellung und Freispruch mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsen ist. Bezüglich der rechtlichen Ausführungen dazu ist auf die erstinstanzlichen Erwägungen zu verweisen (pag. 1170 und 1190 ff.).