__» angegeben. Gemäss den durch die Staatsanwaltschaft ZH überbrachten Akten sei bereits im Jahr 2016 durch die Kantonspolizei Zürich, Bezirk I.________, gegen den Beschuldigten und die Firma «H.________» ermittelt worden. Aus diesem Polizeirapport vom 26. Dezember 2016 sei ersichtlich, dass die Firma «H.________» bereits seit Jahren nicht mehr an der F.________(Strasse) in .________ E.________ ZH domiziliert sei. Aus diesen Gründen sei klar gewesen, dass die Hausdurchsuchung am Domizil des Beschuldigten an der D.________(Strasse) in .________ C.________ ZH zu erfolgen habe.